Wir nehmen Fahrzeuge genauer unter die Lupe!
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall sollten Sie immer einen freien Kfz-Sachverständigen zur Beweissicherung und Erstellung eines Schadengutachten beauftragen.
Die Kosten sind vom Schädiger bzw. dessen Versicherung zu tragen.
Auch die Kosten für einen Rechtsbeistand Ihrer Wahl müssen vom Schädiger bzw. dessen Versicherung übernommen werden.
Neben den Reparaturkosten stehen Ihnen in der Regel auch folgende Leistungen wie Wertminderung, Leihwagen, Nutzungsausfall, Vorhaltekosten und die freie Wahl einer Fachwerkstatt zu.
Die gegnerische Versicherung möchte den Schaden natürlich klein halten und nutzt nicht selten die Unwissenheit bzw. Gutgläubigkeit des Geschädigten aus. Sie sollte daher auf Ihr Recht nach § 249 BGB bestehen.
Unter diesem Link finden Sie ein kurzes Video vom SWR Fernsehen zu diesem Thema.
Wir stellen gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien für Verkehrsrecht sicher, dass Ihnen nichts unrechtmäßig abgesprochen wird.
Durch unsere langjährige Expertise sind wir der ideale Partner an Ihrer Seite.
Wir nehmen den Schaden innerhalb von 24 Stunden auf und leiten das erstellte Gutachten an Sie, die gegnerische Versicherung und ggf. an den Fachanwalt und im Reparaturfall auch an die Fachwerkstatt weiter.
In der komplexen Welt des Automobils können unerwartet Situationen auftreten, die eine professionelle Unterstützung erfordern. Bei SVB-Cassese verstehen wir, dass die Bewältigung eines Fahrzeugschadens stressig sein kann.
Um Ihnen in diesen herausfordernden Momenten zu helfen, bieten wir Ihnen eine einfache und effiziente Möglichkeit, einen Schaden zu melden. Mit unserer „Schaden melden“ Funktion können Sie Ihr Anliegen schnell und unkompliziert an uns weiterleiten. Besuchen Sie einfach die „Schaden melden“ Seite und füllen Sie das bereitgestellte Formular aus.
Unser Team aus erfahrenen KFZ-Sachverständigen wird sich daraufhin mit Ihnen in Verbindung setzen, um den gemeldeten Schaden zu beurteilen und die optimale Vorgehensweise zu bestimmen.
100% unverbindlich und kostenlos.
In Deutschland kracht es täglich tausendfach. Für die Versicherer geht es um sehr viel Geld. So ist die oberste Priorität Kosten zu sparen. Hierfür setzten die Versicherer auf ein knallhartes Schadenmanagement. Leider meist zu Ungunsten der Geschädigten. Die Sachbearbeiter sind sehr gut geschult in der Manipulation der Geschädigten. Sodass Sie am Ende des Gesprächs das Gefühl haben Fair behandelt worden zu sein. Aber Vorsicht! Die gegnerische Versicherung hat nur eines im Sinn und zwar Ihre Kosten niedrig zu halten.
Wenn die Versicherung dem Geschädigten suggeriert, über einen hochqualifizierten Gutachter zu verfügen, der das Fahrzeug in kürzester Zeit begutachten kann, ist Vorsicht geboten. Die Versicherungen übernehmen zwar bereitwillig die Kosten für die Expertise, jedoch sind diese Experten zum einen eigene Angestellte (arbeiten nach dessen Vorgaben) oder durch Kooperationsverträge gebunden, wodurch ihre Gutachten oftmals zu Ungunsten des Geschädigten ausfallen.
Versicherungen versuchen, den Geschädigten in eine Ihrer Vertragswerkstätten zu leiten, wobei sie mit der Behauptung locken, dass der Service dort optimal sei. Obwohl sie betonen, dass eine jahrelange Zusammenarbeit besteht und vollstes Vertrauen gegeben sei, bevorzugen sie in Wahrheit meist eine günstigere Werkstatt. Diese Kosteneinsparung kann jedoch auch für die kooperierenden Werkstätten problematisch sein, da sie nur geringe Gewinne erzielen und daher weniger motiviert sein könnten.
Viele Geschädigte wünschen zu Recht die Unterstützung eines Rechtsanwalts zur Abwicklung des Verkehrsunfalls. Denn nur so stellt der Geschädigte Waffengleichheit mit der gegnerischen Versicherung her. Da diese per Gesetz verpflichtet ist die Kosten für einen Rechtsbeistand zu übernehmen versucht Sie natürlich mit allen Mitteln diese Kosten zu vermeiden. Zudem verhindert die Versicherung somit, dass der Geschädigte über seine Rechte aufgeklärt wird. Zu denen gehören u.a. Verbringungskosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Wertminderung, die freie Wahl des Gutachters und der Reparaturwerkstatt. Das Einsparungspotenzial für die Versicherung ist enorm.
Versicherungen versuchen oft, dem Geschädigten einzureden, dass sein Fahrzeug einen Totalschaden erlitten habe. Dies geschieht in der Regel durch Überhöhung des Reparaturaufwandes und Minderung des Wiederbeschaffungswertes, um einen wirtschaftlichen Totalschaden herbeizuführen.
Warum tut die gegnerische Versicherung das?
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden muss die Versicherung nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes zahlen.
Eine übliche Strategie der Versicherungen besteht darin, den Geschädigten einzuschüchtern und ihm die Schuld zuzuschieben. Sie könnten auch versuchen, dem Geschädigten eine Mitschuld zu unterstellen, um den Schadenersatz zu mindern. Der Geschädigte muss sich bewusst machen, dass der Versicherer nur die eigenen Interessen verfolgt auch wenn es am Telefon nicht den Anschein macht. Sie sollten die Kommunikation mit dem Versicherer dringend dem Rechtbeistand überlassen.
Verständlicherweise sind die Versicherer nicht begeistert, wenn der Geschädigte sich auf sein gutes Recht beruft und einen freien Gutachter beauftragt. Daher ist der Versuch einer zweiten Begutachtung durch den eigenen Sachverständigen nicht selten. Häufig mit dem Vorwand man möchte sich eine zweite Meinung einholen.
Was ist der echte Zweck?
Der eigene Gutachter soll das Gutachten natürlich zu Gunsten der Versicherung erstellen. Die Versicherer wissen aber genau, dass Sie gar kein Recht auf eine Besichtigung durch einen eigens beauftragten Gutachter haben.
Geschädigten steht nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ein Mietwagen der gleichen Fahrzeugklasse zu. Um Kosten zu sparen, stellen Versicherungen jedoch oft Fahrzeuge einer niedrigeren Klasse zur Verfügung.
Nach einem Totalschaden darf der Geschädigte das Fahrzeug zu dem im Gutachten ermittelten Höchstgebot verkaufen. In der Regel ist der Geschädigte nicht verpflichtet auf das Restwertangebot der gegnerischen Versicherung zu warten. Sollte das Fahrzeug bereits verkauft sein so muss die gegnerische Versicherung dies hinnehmen. Diese könnte und wird im Fall, dass Sie ein höheres Restwertgebot erzielt hat auch dieses bei Abrechnung zugrunde legen und einen geringeren Betrag auszahlen. Ohne die Unterstützung eines Rechtsanwaltes haben Geschädigte oft das Nachsehen.
Prüfberichte werden von den Versicherern an vermeintlich externe Prüfdienstleister in Auftrag gegeben. Diese prüfen bzw. kürzen dann die verschiedenen Schadenpositionen nach Vorgaben der Auftraggeber. Ein sehr bekannter Prüfdienstleister wurde sogar von einer Versicherung aufgekauft und ist somit absolut nicht neutral und unabhängig. Die vorgenommenen Kürzungen werden zudem ohne Besichtigung des beschädigten Fahrzeugs vorgenommen. Nur anhand von Bildern kann man einen Schaden nicht beurteilen.
Unter diesem Link finden Sie ein kurzes Video vom SWR Fernsehen zu diesem Thema.
Seit der Corona-Pandemie forcieren Versicherungen sog. Digitale Produkte, so werden über den Geschädigten Fotos angefordert oder es schalten sich Sachverständige über ihr Smartphone in eine „LiveStream“-Besichtigung. Hierbei ist zu berücksichtigen das der geschädigte Laie die Arbeit eines Sachverständigen ausführt- und dies ohne das Fahrzeug zu zerlegen bei den meist weiteren Schäden zu Tage kommen. Im Falle einer fiktiven Regulierung kommt das böse Erwachen bei der Reparatur oder noch schlimmer beim Verkauf des Fahrzeuges. Bei dem der Geschädigte dann einen deutlich höheren Mindererlös hinnehmen muss. Bitte berücksichtigen Sie, es ist ihr gutes Rechts laut BGB §249 sich durch den schadenfall hinweg von Profis helfen zu lassen.
Hier noch ein paar Berichte über vorgetragene Themen:
WIR BERATEN SIE
Wenn der andere Fahrer den Unfall verschuldet hat, ist normalerweise seine Kfz-Haftpflichtversicherung für die Deckung des entstandenen Schadens verantwortlich. Falls Sie teilweise verantwortlich waren, wird nur ein entsprechender Anteil des Schadens (die sogenannte „Haftungsquote“) erstattet. Die Schadensersatzansprüche können direkt bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des anderen Fahrers geltend gemacht werden. Als Geschädigter können Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, dessen Kosten von der Versicherung des Unfallgegners entsprechend der Haftungsquote übernommen werden.
Bei Reparaturkosten über der sogenannten „Bagatellschadengrenze“ von 750 Euro, kann ein unabhängiger Sachverständiger den Schaden feststellen. Dies ist auch der Fall, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen (sogenannter wirtschaftlicher Totalschaden). Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Sie sind nicht verpflichtet, einen von der Versicherung des Unfallgegners vorgeschlagenen Sachverständigen zu akzeptieren. Liegt der Schaden unter der Bagatellschadengrenze, reicht ein Kostenvoranschlag aus, vorzugsweise mit Fotos.
Sie können Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen, auch in einer Markenwerkstatt. Wenn die geschätzten Reparaturkosten jedoch über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs liegen, wäre eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll. In diesem Fall erhalten Sie in der Regel nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.
Falls Sie Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen, können Sie Ihren Schaden auf Basis des Sachverständigengutachtens oder eines Kostenvoranschlags berechnen. Dies wird als „fiktive Abrechnung“ bezeichnet. Dabei wird die Mehrwertsteuer nur dann erstattet, wenn sie tatsächlich anfällt.
Ja, Sie können während der Ausfallzeit Ihres Fahrzeugs ein Ersatzfahrzeug mieten, vorausgesetzt Sie benötigen es für wesentliche Fahrten. Es ist jedoch empfehlenswert, Angebote von mindestens drei Anbietern einzuholen, um überhöhte Preise zu vermeiden.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug aufgrund des Unfalls nicht nutzen können und keinen Mietwagen benötigen, steht Ihnen eine Entschädigung für den Nutzungsausfall zu. Die Höhe hängt von Ihrem Fahrzeugtyp ab und setzt voraus, dass das Unfallfahrzeug repariert oder ein Ersatzfahrzeug gekauft wird.
Wenn Ihr Auto erheblich beschädigt wurde, nicht älter als 5 Jahre ist und nicht mehr als 100.000 km gelaufen hat, kann ein Gutachter feststellen, wie stark der Verkaufspreis trotz der Reparatur gesunken ist. Dieser Betrag steht Ihnen als Geschädigtem zu.
Kosten wie Abschleppen, Standgebühren und Ummeldekosten bei der Ersatzbeschaffung können erstattet werden. Ihr Zeitaufwand wird jedoch nicht vergütet.
Wenn die Versicherung des Unfallgegners nicht oder nur teilweise zahlt, kann es sinnvoll sein, zunächst die eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen. Dies kann zumindest die Kosten für den Fahrzeugschaden decken. Ihre Selbstbeteiligung und eventuelle nicht erstattete Schadenspositionen können dann beim Unfallgegner geltend gemacht werden.
Wenn Sie nach dem Unfall Schmerzen haben oder sich unwohl fühlen, sollten Sie sofort einen Arzt aufsuchen. Eine ärztliche Dokumentation ist erforderlich, um einen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend zu machen. Lassen Sie sich außerdem von einem Anwalt beraten, um weitere mögliche Ansprüche, wie Verdienstausfall oder Rentenansprüche, zu prüfen.
– Sachschaden am KFZ
– Wertminderung
– Nutzungsausfallentschädigung
– Finanzierungskosten
– Mietwagenkosten
– Abschleppkosten
– Standgebühren
– Verdienstausfall
– Schmerzensgeld
– Kosten KFZ-Sachverständiger
– Kosten Rechtsberatung
Indem Sie umgehend einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen, nehmen Sie aktiv Einfluss auf Schadenabwicklung und Regulierung. Als Ihr Kfz-Sachverständiger sichere ich wichtige Beweise nach dem Unfall und stelle Schadenhöhe und Schadenumfang fest. Nur ein KFZ-Schadengutachten kann Ihren Schadenersatzanspruch rechts- und prozesssicher nachweisen. Und nur ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger nimmt eine objektive, präzise und fachgerechte Schadenskalkulation vor: So ist Ihre Forderung nach maximalem Schadensersatz von Erfolg gekrönt. Aber mit bloßem Auge ist doch nicht viel zu sehen? Sicher ist sicher: Gute KFZ-Gutachter sind erfahrene Experten – nicht selten Ingenieure für Fahrzeugtechnik oder Kfz-Meister und können dies objektiv beurteilen. Vollständige Schadensregulierung und Erstattung setzt akribische Beweissicherung voraus.
Als Ihr KFZ-Sachverständiger im Rhein-Main-Gebiet ermittle ich für Sie auch gegnerische Versicherung, Schadennummer und Versicherungsscheinnummer.
Die eigentliche Begutachtung erfolgt am Unfallort selbst, bei Ihnen, in der Werkstatt oder bei mir in Offenbach am Main und kann – je nach Schadensumfang – in unter einer Stunde erledigt sein. Wenige Werktage später liegt dann Ihr KFZ-Schadengutachten vor und verzeichnet jedes Detail Ihres Schadens.
– unverbindliche Beratung nach dem Unfall
– Begutachtung bei Ihnen zu Hause
– Schadenabwicklung
– neutrales, zügiges KFZ-Schadengutachten
– Abrechnung mit der Autoversicherung der Gegenseite
– vernetzt mit Anwälten für Verkehrsrecht für Ihre Rechtsberatung
Als Ihr KFZ-Sachverständiger im Rhein-Main-Gebiet ermittle ich für Sie auch gegnerische Versicherung, Schadennummer und Versicherungsscheinnummer.
Die eigentliche Begutachtung erfolgt am Unfallort selbst, bei Ihnen, in der Werkstatt oder bei mir in Offenbach am Main und kann – je nach Schadensumfang – in unter einer Stunde erledigt sein. Wenige Werktage später liegt dann Ihr KFZ-Schadengutachten vor und verzeichnet jedes Detail Ihres Schadens.